Häufige Fragen:

  • Beweissicherung bei Streitfällen
  • Grundlage für anwaltliche Ansprüche
  • Nachweis über Wertminderung
  • Schutz vor Kürzungen durch die Versicherung

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das gesetzliche Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten übernehmen.

  1. Begutachtung vor Ort oder in der Werkstatt
  2. Fotodokumentation und Schadensaufnahme
  3. Berechnung der Reparaturkosten und ggf. Wertminderung
  4. Erstellung des Gutachtens
  5. Übergabe an Sie, die Versicherung und ggf. Ihren Anwalt

Die Kosten richten sich nach der Höhe des Schadens und liegen meist zwischen 300 € und 1.500 €. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt jedoch die gegnerische Versicherung diese Kosten vollständig.

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten..

Das Gutachten ist gerichtsfest. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, kann es als Beweismittel dienen. Wir kooperieren eng mit Fachanwälten für Verkehrsrecht.

Ein standardmäßiges Unfallgutachten kann in 24 bis 48 Stunden erstellt werden. Je nach Schadenumfang oder wenn zusätzliche Prüfungen nötig sind (z. B. Achsvermessung, Elektronik), kann es länger dauern.

Fazit: Warum ein Unfallgutachten wichtig ist​

Ein Unfallgutachten sichert nicht nur Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung, sondern schützt Sie auch vor finanziellen Nachteilen.
Mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erhalten Sie eine objektive Einschätzung des Schadens, die Sie rechtlich und wirtschaftlich absichert.

– Warten Sie nicht, bis die Versicherung eigene Vorgaben macht – Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl.

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