Häufige Fragen:
Wozu dient ein Schadengutachten außer für die Versicherung?
- Beweissicherung bei Streitfällen
- Grundlage für anwaltliche Ansprüche
- Nachweis über Wertminderung
- Schutz vor Kürzungen durch die Versicherung
Kann ich den Gutachter selbst wählen?
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das gesetzliche Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten übernehmen.
Wie läuft ein Unfallgutachten ab?
- Begutachtung vor Ort oder in der Werkstatt
- Fotodokumentation und Schadensaufnahme
- Berechnung der Reparaturkosten und ggf. Wertminderung
- Erstellung des Gutachtens
- Übergabe an Sie, die Versicherung und ggf. Ihren Anwalt
Wie hoch sind die Kosten für ein Unfallgutachten?
Die Kosten richten sich nach der Höhe des Schadens und liegen meist zwischen 300 € und 1.500 €. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt jedoch die gegnerische Versicherung diese Kosten vollständig.
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten..
Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten nicht akzeptiert?
Das Gutachten ist gerichtsfest. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, kann es als Beweismittel dienen. Wir kooperieren eng mit Fachanwälten für Verkehrsrecht.
Wie lange dauert die Erstellung eines Unfallgutachtens?
Ein standardmäßiges Unfallgutachten kann in 24 bis 48 Stunden erstellt werden. Je nach Schadenumfang oder wenn zusätzliche Prüfungen nötig sind (z. B. Achsvermessung, Elektronik), kann es länger dauern.
Fazit: Warum ein Unfallgutachten wichtig ist
Ein Unfallgutachten sichert nicht nur Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung, sondern schützt Sie auch vor finanziellen Nachteilen.
Mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erhalten Sie eine objektive Einschätzung des Schadens, die Sie rechtlich und wirtschaftlich absichert.
– Warten Sie nicht, bis die Versicherung eigene Vorgaben macht – Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl.
